
Offizielle
Wappenbeschreibung
(sog. "Blasonierung"):
In Gold ein schwarzer,
rot bewehrter Adler, mit goldenem in Ähren endender Brustmond, in der
Höhlung ein Tatzenkreuz, überdeckt von einer halben schwarzen Spitze,
darin auf goldenem Sechsberg, drei wachsende goldene Ähren.
Erweiterte
Wappenbeschreibung und Erläuterung der Bedeutung:
Das Wappen bildet die Herkunft und die erforschte Geschichte der Stoklossa´s
ab. Die Ähren stehen für den slawischen Ursprung und die Bedeutung des Namens, der "Hundertähre". Außerdem weisen sie auf die
landwirtschaftliche Tätigkeit der Vorfahren hin.
Der
Sechsberg ist dem Ortswappen von Geltendorf entlehnt und symbolisiert
den Wohnort eines großen Teils der Familie. Die halbe Spitze zeigt auf
den schlesischen Adler und weist so auf die Stammheimat der Vorfahren
in Oberschlesien hin. Die Ähren am Brustmond des Adlers heben
nochmals die Verbindung des Namens mit Schlesien hervor.
Der Stier
ist das Symbol des Evangelisten Lukas und
versinnbildlicht einerseits "Lukas Stoklossa", andererseits steht
er für die jahrhundertealte christliche Tradition der Familie.
Führungsberechtigung:
Alle Nachfahren von Lukas Stoklossa, die den Familiennamen "Stoklossa" tragen.
Entwurf und Gestaltung:
Gerd Urlaub, Heraldiker in Pfronten.
Eintragung/Registrierung:
Das
Wappen ist in der Wappenrolle der Heraldischen Gesellschaft "Der
Wappen-Löwe" in München unter der Registernummer 2411-05/08 eingetragen.
Zur Heraldik
bzw. Entstehung der
Wappen:
Im 12. Jahrhundert wurden die Rüstungen der Ritter immer umfassender, so dass
der Identifikation von Freund und Feind im Kampf eine besondere Bedeutung zukam.
Dies wurde durch ein Wappen auf dem Schild ermöglicht. Mit der geringer
werdenden Bedeutung der Ritter wandelte sich auch die Bedeutung und Nutzen der
Wappen. Bei den Turnieren wurden die Wappen von Herolden auf ihre korrekte
Ausführung überprüft und dokumentiert. Aus dieser Tätigkeit resultiert die
"Heraldik". Heraldik ist Wissenschaft von den Wappen und der
Wappendarstellung sowie der Geschichte des Wappenwesens.
Wappen sind nicht nur auf Adelige beschränkt. Bereits seit dem 14. Jahrhundert kommen Wappen auch bei freien Bauern vor. Heutzutage hat jeder das Recht, ein Wappen zu führen. Voraussetzung hierfür ist die Eindeutigkeit des Wappens.
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© Thomas Stoklossa